Bildung der Berufsbildnerinnen und Berufsbildner

Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetriebe müssen über

  • ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis auf dem Gebiet, in dem sie bilden, oder über eine gleichwertige Qualifikation
  • zwei Jahre berufliche Praxis im Lehrgebiet
  • eine berufspädagogische Qualifikation im Äquivalent von 100 Lernstunden

verfügen.

Anstelle der 100 Lernstunden können 40 Kursstunden treten, die durch einen Kursausweis bestätigt werden.

Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI hat für die Qualifikation der Berufsbildungsverantwortlichen Rahmenlehrpläne erlassen, die unter anderem auch die zeitlichen Anteile, die Inhalte und die vertiefende Praxis für Berufsbildnerinnen und Berufsbildner in Lehrbetrieben regeln.