Nachholbildung für Erwachsene

Erwachsene, die ohne Lehrabschluss in einem Beruf arbeiten, haben die Möglichkeit einen Abschluss nachzuholen. Ein eidgenössisch anerkannter Lehrabschluss erhöht die Chancen auf dem Arbeitsmarkt und öffnet die Türen zur Weiterbildung.

Dabei stellen verschiedene Wege zum Lehrabschluss offen.

Reguläre Grundbildung

Für Erwachsene besteht die Möglichkeit, eine normale Grundbildung (Regelbildung) zu durchlaufen. Dazu wird wie bei den Jugendlichen ein Lehrvertrag mit einem Lehrbetrieb abgeschlossen. Neben der Ausbildung im Lehrbetrieb werden der Unterricht an einer Berufsfachschule und die überbetrieblichen Kurse besucht und am Ende der Ausbildung wird das ordentliche Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) absolviert.

Standardisierte verkürzte Grundbildung

Im Beruf Fachmann/Fachfrau Betreuung EFZ besteht die Möglichkeit, eine standardisierte verkürzte Grundbildung zu absolvieren. Voraussetzung für diesen Weg sind ein Mindestalter von 22 Jahren (bei Ausbildungsbeginn) und 2 Jahre Berufserfahrung im angestrebten Beruf. Während der Ausbildung mit Lehrvertrag gilt eine Mindestanstellung, daneben wird die Berufsfachschule in einer Spezialklasse für Erwachsene besucht.

Validierung (Art. 31 BBV)

Im Rahmen eines Valdidierungsverfahrens können Erwachsene, einen eidgenössischen Berufsabschluss erlangen, ohne einen formalen Bildungsgang zu durchlaufen.Dazu müssen sie die Kompetenzen, die sie in ihrem Berufs- und Privatleben erworben haben, in einem vorgegebenen Dossier dokumentieren. Expertinnen und Experten überprüfen und beurteilen die ausgewiesenen Kompetenzen und stellen eine Lernleistungsbestätigung für diejenigen Kompetenzen aus, die den Anforderungen des gewünschten Berufs genügen. Nicht anerkannte Kompetenzen müssen im Rahmen einer ergänzenden Bildung nachgewiesen werden. Sobald der Nachweis über sämtliche Handlungskompetenzen eines Berufs erbracht ist, wird das entsprechende Fähigkeitszeugnis ausgestellt.

In der Zentralschweiz wird diese Variante momentan in den Berufen Fachfrau/mann Gesundheit EFZ, Fachfrau/mann Hauswirtschaft EFZ und Maurer/in EFZ angeboten.

Nachholbildung (Art. 32 BBV)

Gemäss Berufsbildungsgesetz können Personen, die mindestens 5 Jahre Berufspraxis – wovon 2 bis 4 Jahre im angestrebten Beruf – aufweisen, zum Qualifikationsverfahren (Lehrabschlussprüfung) zugelassen werden.

Diese Möglichkeit besteht in allen Berufen. Die Vorbereitung auf die Prüfung erfolgt individuell. Es steht den Absolvierenden frei, am Unterricht der Berufsfachschule teilzunehmen oder sich im Selbststudium auf die Lehrabschlussprüfung vorzubereiten. In einzelnen Berufen gibt es spezielle Vorbereitungskurse für Erwachsene.

Informationen zu passenden Wegen und zu Angeboten in weiteren Berufen sowie eine persönliche Beratung bezüglich Eignung und Voraussetzungen gibt es bei der Berufs- und Studienberatung Nidwalden – Telefon 041 618 74 40.