Weiterführende Schulen
Die Mittelschule vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung. Sie bereitet auf die gymnasiale Matura und ein Hochschulstudium vor. Im Anschluss an die 6. Klasse Primarschule dauert sie sechs Jahre, im Anschluss an die 3. Klasse der ORS vier Jahre (Übertritt in die dritte Klasse).
Aufnahmebedingungen
Merkblatt «Übersicht Kollegium. St. Fidelis Stans»
| Finanzierung/ Kostengutsprache |
Kanton übernimmt das Schulgeld Es brauch keine zusätzliche Kostengutsprache |
| Zulassung | ORS-Niveau A: Deutsch, Französisch, Englisch und Mathe Noten 2. Semester der 2. ORS Noten 1. Semester der 3. ORS Ø von mind. 5.0 |
| Empfehlung | Die Klassenlehrperson muss eine positive Aufnahmeerklärung abgeben. |
| Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern Anmeldeschluss: Anfang Februar |
Ausserkantonale Kurzzeitgymnasium
Merkblatt «Übersicht ausserkantonale Kurzzeitgymnasium»
| Finanzierung/ Kostengutsprache |
Wenn der Kanton Nidwalden eine ausserkantonale Aufnahme bewilligt, übernimmt der Kanton das Schulgeld. Es braucht keine zusätzliche Kostengutsprache. Die Kostenübernahme ist im Regionalen Schulabkommen geregelt. |
| Ausnahmeregelung | Über eine Aufnahme ausserhalb dieser Bestimmungen entscheidet die Bildungsdirektion Nidwalden (bildungsdirektion@nw.ch) |
| Zulassung | ORS-Niveau A: Deutsch, Französisch, Englisch und Mathe Noten 2. Semester der 2. ORS Noten 1. Semester der 3. ORS Ø von mind. 5.0 |
| Aufnahmeverfahren | Es müssen die Bedingungen des Wohnsitzkantons erfüllt werden. |
| Anmeldung | Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern und durch die Lehrperson. Das erforderliche Formular ist bei der Klassenlehrperson erhältlich. |
Aufnahmebedingungen
Definitiv in die schulisch organisierte Grundbildung oder in die Fachmittelschule aufgenommen wird, wer
- sowohl im zweiten Semester der 2. Klasse als auch im ersten Semester der 3. Klasse der Orientierungsschule die erforderlichen Zeugnisnoten erzielt;
- sowohl im zweiten Semester der 2. Klasse als auch im ersten Semester der 3. Klasse des Langzeitgymnasiums definitiv befördert wird; oder
- sowohl die Aufnahmeprüfung, die sich nach den Bestimmungen des Standortkantons der aufnehmenden Schule richtet, besteht als auch im ersten Semester der 3. Klasse der Orientierungsschule die erforderlichen Zeugnisnoten erzielt bzw. im ersten Semester der 3. Klasse des Langzeitgymnasiums definitiv befördert wird.
Massgebend für die Aufnahme gemäss Ziffer 1 und 3 ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel von mindestens 5.0 aus den erzielten Noten in den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (auf eine halbe Note gerundetes Mittel aus Englisch und Französisch) sowie Mathematik, wobei der Unterricht in allen Fächern im Niveau A besucht sein muss und der Promotionsbereich Mathematik doppelt gewichtet wird.
Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn die erforderlichen Bedingungen nur im ersten von beiden Semestern erfüllt werden. Provisorisch aufgenommene Lernende müssen am Ende des ersten Semesters der schulisch organisierten Grundbildung oder der Fachmittelschule die definitive Promotion erfüllen. Ansonsten werden sie vom Bildungsgang ausgeschlossen.
Anmeldung
| Finanzierung/ Kostengutsprache |
Kanton übernimmt das Schulgeld. Mittels Anmeldeformulars wird zugleich die Kostengutsprache eingeholt. bis 31. August |
| Anmeldung Aufnahmeverfahren | bis 31. August |
| Anmeldung Schule | bis 15. September |