Weiterführende Schulen

Die Mittelschule vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung. Sie bereitet auf die gymnasiale Matura und ein Hochschulstudium vor. Im Anschluss an die 6. Klasse Primarschule dauert sie sechs Jahre, im Anschluss an die 3. Klasse der ORS vier Jahre (Übertritt in die dritte Klasse).

Aufnahmebedingungen

Kollegium St. Fidelis

Merkblatt «Übersicht Kollegium. St. Fidelis Stans»

Finanzierung/
Kostengutsprache  
Kanton übernimmt das Schulgeld
Es brauch keine zusätzliche Kostengutsprache
Zulassung ORS-Niveau A: Deutsch, Französisch, Englisch und Mathe
Noten 2. Semester der 2. ORS
Noten 1. Semester der 3. ORS
Ø von mind. 5.0
Empfehlung Die Klassenlehrperson muss eine positive Aufnahmeerklärung abgeben.
Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern
Anmeldeschluss: Anfang Februar

 

Ausserkantonale Kurzzeitgymnasium

Merkblatt «Übersicht ausserkantonale Kurzzeitgymnasium»

Finanzierung/
Kostengutsprache  
Wenn der Kanton Nidwalden eine ausserkantonale Aufnahme bewilligt, übernimmt der Kanton das Schulgeld. Es braucht keine zusätzliche Kostengutsprache. Die Kostenübernahme ist im Regionalen Schulabkommen geregelt.
Ausnahmeregelung Über eine Aufnahme ausserhalb dieser Bestimmungen entscheidet die Bildungsdirektion Nidwalden (bildungsdirektion@nw.ch)
Zulassung ORS-Niveau A: Deutsch, Französisch, Englisch und Mathe
Noten 2. Semester der 2. ORS
Noten 1. Semester der 3. ORS
Ø von mind. 5.0
Aufnahmeverfahren Es müssen die Bedingungen des Wohnsitzkantons erfüllt werden.
Anmeldung Die Anmeldung erfolgt durch die Eltern und durch die Lehrperson.
Das erforderliche Formular ist bei der Klassenlehrperson erhältlich.

Aufnahmebedingungen

Definitiv in die schulisch organisierte Grundbildung oder in die Fachmittelschule aufgenommen wird, wer

  1. sowohl im zweiten Semester der 2. Klasse als auch im ersten Semester der 3. Klasse der Orientierungsschule die erforderlichen Zeugnisnoten erzielt;
  2. sowohl im zweiten Semester der 2. Klasse als auch im ersten Semester der 3. Klasse des Langzeitgymnasiums definitiv befördert wird; oder
  3. sowohl die Aufnahmeprüfung, die sich nach den Bestimmungen des Standortkantons der aufnehmenden Schule richtet, besteht als auch im ersten Semester der 3. Klasse der Orientierungsschule die erforderlichen Zeugnisnoten erzielt bzw. im ersten Semester der 3. Klasse des Langzeitgymnasiums definitiv befördert wird.

Massgebend für die Aufnahme gemäss Ziffer 1 und 3 ist das auf eine Dezimalstelle gerundete Mittel von mindestens 5.0 aus den erzielten Noten in den Promotionsbereichen Deutsch, Fremdsprachen (auf eine halbe Note gerundetes Mittel aus Englisch und Französisch) sowie Mathematik, wobei der Unterricht in allen Fächern im Niveau A besucht sein muss und der Promotionsbereich Mathematik doppelt gewichtet wird.

Die Aufnahme erfolgt provisorisch, wenn die erforderlichen Bedingungen nur im ersten von beiden Semestern erfüllt werden. Provisorisch aufgenommene Lernende müssen am Ende des ersten Semesters der schulisch organisierten Grundbildung oder der Fachmittelschule die definitive Promotion erfüllen. Ansonsten werden sie vom Bildungsgang ausgeschlossen.

Anmeldung

Finanzierung/
Kostengutsprache

Kanton übernimmt das Schulgeld. Mittels Anmeldeformulars wird zugleich die Kostengutsprache eingeholt.

bis 31. August

Anmeldung Aufnahmeverfahren bis 31. August
Anmeldung Schule bis 15. September