Lehrbetriebsportal

Das Lehrbetriebsportal ermöglicht Ihnen als Lehrbetrieb, wichtige Prozesse rund um die Lehrverhältnisse digital und mehrheitlich papierlos abzuwickeln.

Ihr Vorteil: Da alle Daten vom Lehrbetrieb und den Berufsbildenden direkt übernommen werden, ist das Ausfüllen eines Vertrages zeitsparend und einfach.

Zugang zum Portal

Lehrbetriebe, die bereits Logindaten haben, können sich direkt im Lehrbetriebsportal anmelden.

Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, kontaktieren Sie Telefon 041 618 74 33 oder bwz[at]nw.ch.

Folgende Dienstleistungen werden im Portal angeboten

Lehrstellen ausschreiben und verwalten

Lehrbetriebe können ihre Lehrstellen über das Lehrbetriebsportal erfassen, mutieren und als besetzt melden. Am nächsten Arbeitstag werden diese im Lehrstellennachweis LENA publiziert.

Voraussetzungen
Für die Lehrstellenausschreibung benötigen Sie für die jeweiligen Berufe eine Bildungsbewilligung.

Ablauf
Diesen können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.

Fristen und Termine
Die Lehrstellen für das laufende Lehrjahr werden am nächsten Arbeitstag publiziert.
Die Lehrstellen für den Sommer des folgenden Lehrjahres werden frühestens am 1. August aufgeschaltet. Dieses Vorgehen entspricht dem Commitment der Verbundpartner der Berufsbildung.

Lehrvertrag erfassen

Der Lehrvertrag wird auch künftig im Betrieb ausgedruckt und von allen Parteien unterzeichnet, für die Einreichung genügt ein Knopfdruck im Portal. Es werden keine Kopien mehr ans Amt geschickt. Ein Lehrvertrag hat erst Gültigkeit, wenn dieser vom Amt genehmigt wurde.

Voraussetzungen
Für die die Erfassung von Lehrverträgen benötigen Sie für die jeweiligen Berufe eine Bildungsbewilligung.

Ablauf
Diesen können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.

Fristen und Termine
Im Normalfall dauert die Genehmigung eines Lehrvertrags eine Arbeitswoche.

Dokumente/Informationen
- Allgemeines Merkblatt zum Lehrvertrag
- Merkblatt Beginn der Rekrutenschule vor dem Lehrende
- Gesuch zur Beschäftigung Jugendlicher unter 15 Jahren
- Flyer – Der richtige Zeitpunkt für die Lehrstellenzusage

Lehrvertrag verlängern

Voraussetzungen
Die Lehrbetriebe werden gebeten, vorgängig mit dem Amt für Berufsbildung und Mittelschule Kontakt aufzunehmen. Wenn sich eine Lehrzeitverlängerung als notwendig erweist, kann dies online eingereicht werden.

Ablauf
Diesen können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.

Fristen und Termine
Im Normalfall dauert die Genehmigung einer Lehrzeitverlängerung eine Arbeitswoche.

Lehrvertrag auflösen

Voraussetzungen
Die Lehrbetriebe werden gebeten, vorgängig mit dem Amt für Berufsbildung und Mittelschule Kontakt aufzunehmen. Wenn sich eine Lehrvertragsauflösung als notwendig erweist, kann dies online eingereicht werden.

Ablauf
Diesen können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.

Fristen und Termine
Im Normalfall dauert die Genehmigung einer Lehrzeitauflösung eine Arbeitswoche.

Berufsbildner/innendaten administrieren

Im Lehrbetriebsportal können neue Berufsbildner/innen sowie Berufsbildnerwechsel beantragt werden.

Voraussetzungen
Die zuständige Person hat einen Berufsbildnerkurs absolviert oder verpflichtet sich, einen solchen innerhalb einer Jahresfrist zu besuchen. Die Voraussetzungen gemäss Bildungsverordnung über die berufliche Grundbildung des jeweiligen Berufs werden erfüllt.

Ablauf
Diesen können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.

Fristen und Termine
Berufsbildner/innen-Daten können jederzeit mutiert werden.

Lehrbetriebsdaten administrieren und Benutzerkonten erstellen

Sämtliche Adressdaten des Lehrbetriebs (Adresse, Korrespondenzadresse usw.) können über das Lehrbetriebsportal unter Betriebsadresse mutiert werden. Mutationen der Betriebsdaten bedürfen einer Genehmigung des Amtes. Der Status des Antrags ist bei der Rubrik "Anträge" jederzeit einsehbar.

Für weitere Benutzer/innen des Portals können Login unter Portalbenutzer/innen erstellt und Berechtigungen spezifisch erteilt werden.

Haben Sie Ihr Login vergessen, dann melden Sie sich bitte bei uns:
Telefon 041 618 74 33 oder bwz@nw.ch

OTP-Authentifizierung einrichten

Mithilfe einer Mobile-App für OTP-Authentifizierung können Sie die Sicherheit Ihres Benutzerkontos erhöhen.
Nach der Einrichtung wird zusätzlich zum Passwort die Eingabe eines Bestätigungscodes verlangt, welcher über die Mobile-App auf Ihrem Smartphone generiert wird.

Ablauf
Diesen können Sie dem nachfolgenden Merkblatt entnehmen.

Haben Sie Ihr Login vergessen, dann melden Sie sich bitte bei uns:
Telefon 041 618 74 33 oder bwz@nw.ch

Offene Fragen?

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen rund ums Lehrbetriebsportal.

Allgemein

Wo finde ich die Ausbildungsberaterin/den Ausbildungsberater meines Berufes?
Sie finden die zuständige Ausbildungsberaterin/ den zuständigen Ausbildungsberater entweder auf der Berufszuteilungsliste auf unserer Homepage oder im Portal beim jeweiligen Lehrverhältnis.

Ich habe kein Login zum Lehrbetriebsportal und möchte gerne einen analogen Lehrvertrag ausfüllen oder andere Mutationen vornehmen. Kann ich das noch machen?
Ja, die analoge Einreichung der Lehrverträge sowie andere Mutationen ist momentan noch möglich. Die Formulare, welche Ihnen zur Verfügung stehen finden Sie direkt hier.

- Alles zum Lehrvertrag (aktuelles Lehrvertragsformular)
- Lehrvertragsauflösung
- Lehrvertragsumwandlung
- Lehrvertragsverlängerung
- Mutation/Meldung Berufsbildner/in
- Probezeitverlängerung
- Übernahmeerklärung Lehrvertrag

Login

Wie/wo erhalte ich ein Login?
Sie können das initiale Login mit Angabe der verantwortlichen Person wie folgt anfordern:
Telefon 041 618 74 33 oder bwz@nw.ch

Ich habe keine Mail beim Erstellen des Logins erhalten. Was muss ich tun?
Kontrollieren Sie zuerst auch den Spamordner. Ist dort keine Mail vorhanden, melden Sie sich bei uns.

Wie kann ich andere Personen fürs Portal berechtigen?
Sie können im Portal selber unter dem Menüpunkt «Portalbenutzer/in» weiteren Personen einen Zugang und Berechtigungen vergeben.

Kann ich mit meinem Login auf andere Filialen zugreifen?
Ja, sofern ein Filialsystem hinterlegt ist und Ihr Login auf den Hauptbetrieb erstellt wurde.

Wie kann ich fehlende Filialen zuteilen?
Melden Sie sich bei uns, damit die Stammdaten entsprechend angepasst werden können.

Kann ich einen Benutzer für mehrere Filialen berechtigen?
Sie können Benutzer entweder für alle Filialen (inkl. Hauptbetrieb) oder explizit für eine Filiale berechtigen.

Was muss ich tun, wenn ich einzige Berechtigte für den Lehrbetrieb bin und den Betrieb verlasse?
Sie müssen die Administrationsrechte zwingend einer anderen Person übertragen.

Ich habe mein Smartphone verloren/gewechselt und kann mich nun aufgrund der OTP-Authentifizierung nicht mehr anmelden, was kann ich tun?
Bitte melden Sie sich bei uns telefonisch unter 041 618 74 33. Wir haben die Möglichkeit, die Authentifizierung kurzzeitig auszusetzen, damit Sie sich neu anmelden können.

Lehrverträge

Was passiert mit dem ausgedruckten und unterzeichneten Vertrag?
Der ausgedruckte Vertrag wird zusammen mit der/dem Lernenden und, bei Minderjährigen, mit der gesetzlichen Vertretung unterschrieben. Je ein Exemplar bleibt beim Lehrbetrieb und bei der lernenden Person.

Muss der unterzeichnete Lehrvertrag am Schluss aufs Portal hochgeladen werden?
Nein, die Exemplare bleiben beim Lehrbetrieb und bei der lernenden Person. 1 Exemplar wird vom Lehrbetrieb direkt der lernenden Person ausgehändigt. Die amtliche Genehmigung wird der lernenden Person später per Post zugestellt. 1 Exemplar bleibt beim Lehrbetrieb. Der unterschriebene Lehrvertrag muss weder im Portal hochgeladen noch dem Amt als Mail oder per Post zugestellt werden.

Darf der Lehrvertrag eingereicht werden, bevor er unterzeichnet wurde?
Nein, der Lehrvertrag muss zuerst von allen Parteien auf die Angaben überprüft und unterschrieben sein.

Wann gilt der Lehrvertrag als eingereicht?
Sobald Sie die finale Version ausgedruckt und mit der lernenden Person unterzeichnet haben, können Sie im Portal unter «Lehrvertragsentwürfe» den Vertrag einreichen. Erst wenn Sie diesen Button gewählt haben, gilt der Vertrag als eingereicht. Danach sind keine Korrekturen mehr möglich und der Lehrvertrag wird vom Amt geprüft. Den Status der Genehmigung erfahren Sie unter der Rubrik «Anträge».

Wie gehe ich vor, wenn ich die AHV-Nummer (noch) nicht kenne?
Spätestens bei der Einreichung benötigt es diese Info zwingend. Die Nummer finden Sie auf der Krankenkassenkarte der lernenden Person. Falls die lernende Person noch über keine AHV-Nummer verfügt, wenden Sie sich an das Amt.

Wieso kann ich den Schulstandort nicht selber wählen?
Die Schulstandorte sind für die meisten Berufe fix definiert. Wird ein anderer Schulort gewünscht, muss ein Gesuch eingereicht werden. Klare Kriterien werden für den Entscheid hinzugezogen.

Welcher Bildungstyp muss bei einer Zusatzlehre gewählt werden?
Bei einer Zweitausbildung kann als Bildungstyp entweder ein regulärer Lehrvertrag oder bei einer Lehrzeitreduktion die Verkürzung gewählt werden.

Welcher Bildungstyp muss bei einem Stufen-/Berufswechsel (während Ausbildung) angewählt werden?
Bei einem Stufen-/Berufswechsel (Bsp. von EFZ zu EBA) ist der Bildungstyp Lehrvertragsfortsetzung zu wählen.

Wie gehe ich vor, wenn ein zusätzlicher Beruf nicht wählbar ist?
Sie können weder Lehrverträge ausstellen, noch Lehrstellen ausschreiben. Es muss eine gültige Bildungsbewilligung vorhanden sein. Nehmen Sie mit der Ausbildungsberatung Kontakt auf.

Was bedeutet «Total Stellenprozent* aller Fachleute im Betrieb» bei mehreren Filialen?
Das Total der Stellenprozente aller Fachleute im Betrieb im entsprechenden Beruf bezieht sich jeweils auf einen Standort (nicht mehrere Standorte/Filialen zusammengerechnet).

Lehrstellen

Wo werden die offenen Lehrstellen publiziert?
Die ausgeschriebene/n Lehrstelle/n ist/sind sofort nach dem Erfassen im Portal ersichtlich, auf berufsberatung.ch am Folgetag.

Wie viele Lehrstellenjahre können im Portal vorerfasst werden?
Zwei, aber nur das aktuelle Jahr wird auf berufsberatung.ch angezeigt.

Ich möchte keine schriftlichen Bewerbungen und will die Lehrstellenpublikation auf unsere firmeninterne Stellenbörse verlinken.
Bei der Lehrstellenerfassung unter dem Menüpunkt «Einreichen der Bewerbung via» den Button «Online» selektieren – anschliessend kann die firmeninterne URL mit einem Alternativtext hinterlegt werden.

Der Lehrbetrieb möchte freie Bemerkungen zur Lehrstelle erfassen.
Freie Bemerkungen sind nicht möglich – es ist nicht zugelassen, dass selektive Kriterien hinterlegt werden können.

Ich möchte eine Lehrstelle erfassen und die Meldung «Aktuell können Sie für diesen Beruf keine Lehrstelle ausschreiben» erscheint.
In diesem Fall muss mit der zuständigen Person der Ausbildungsberatung Kontakt aufgenommen werden.

Berufsbildner/innen

Was passiert, wenn die Berufsbildnerin/der Berufsbildner des Betriebs nicht mehr aktuell ist und ich einen neuen Lehrvertrag erfassen will?
Stellen Sie vor dem Ausfüllen eines Lehrvertrags immer sicher, dass die Berufsbildnerin/der Berufsbildner korrekt hinterlegt ist. Falls diese Person den Betrieb verlassen hat, muss zuerst die neue Person erfasst und die Unterlagen vom Amt geprüft werden. Solange dieser Antrag nicht genehmigt ist, kann der Lehrvertrag nicht abgeschlossen werden.

Was bedeutet die Info «auslaufende Verordnung» beim Beruf? Muss der Lehrbetrieb etwas unternehmen?
Diese Bemerkung bezieht sich auf die Bildungsverordnung eines Berufes. Sie müssen nichts unternehmen.

Wie werden die Lehrverträge auf die neue Berufsbildnerin/den neuen Berufsbildner übertragen?
Die Lehrverhältnisse werden im Register «Berufsbildner - Lehrverhältnisse übertragen» auf die neuen BB übertragen. Davor muss die neue Berufsbildnerin/der neue Berufsbildner korrekt erfasst sein.

Kann die austretende Berufsbildnerin/der austretende Berufsbildner ausgetragen werden, bevor Lehrverhältnisse übertragen sind?
Nein, dies ist nicht möglich. Die Lehrverhältnisse müssen immer zuerst übertragen werden.

Müssen von den bestehenden Berufsbildenden die Dokumente noch aufs Portal hochgeladen werden?
Wenn die Dokumente der Berufsbildenden (EFZ und Berufsbildnerausweis) bereits beim Amt hinterlegt wurden, werden sie ins Lehrbetriebsportal übernommen. Dann müssen Sie diese nicht erneut hochladen. Bitte kontrollieren Sie im Lehrbetriebsportal, ob die Datensätze Ihrer Berufsbildenden vollständig sind. Wenn nicht, können Sie die fehlenden Dokumente selber ergänzen.